𝐒𝐨 𝐰𝐮𝐫𝐝𝐞𝐧 𝐚𝐮𝐬 𝟓𝟏.𝟎𝟎𝟎 € 𝐙𝐮𝐬𝐜𝐡ü𝐬𝐬𝐞𝐧 ü𝐛𝐞𝐫 𝟗𝟐.𝟎𝟎𝟎 € 𝐔𝐧𝐭𝐞𝐫𝐧𝐞𝐡𝐦𝐞𝐧𝐬𝐯𝐞𝐫𝐦ö𝐠𝐞𝐧 Ein mittelständisches Unternehmen aus Südbrandenburg: 17 Mitarbeiter, je 50 € Arbeitgeberzuschuss zur bAV. Start: Dezember 2020. Nach fünf Jahren sieht die Bilanz so aus 👇 𝐀) 𝐀𝐫𝐛𝐞𝐢𝐭𝐠𝐞𝐛𝐞𝐫𝐳𝐮𝐬𝐜𝐡𝐮𝐬𝐬 17 × 50 € = 850 € pro Monat ➡️ 850 € × 60 Monate = 51.000 € 𝐁) 𝐃𝐨𝐭𝐢𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠 / 𝐁𝐞𝐭𝐫𝐢𝐞𝐛𝐬𝐚𝐮𝐬𝐠𝐚𝐛𝐞 (𝐛𝐥𝐞𝐢𝐛𝐭 𝐢𝐦 𝐔𝐧𝐭𝐞𝐫𝐧𝐞𝐡𝐦𝐞𝐧) + 𝐒𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐞𝐫𝐬𝐩𝐚𝐫𝐧𝐢𝐬 6.345,43 € × 5 Jahre = 31.727,15 € 𝐒𝐭𝐞𝐮𝐞𝐫𝐞𝐫𝐬𝐩𝐚𝐫𝐧𝐢𝐬 (30 %) = 9.518,15 € ➡️ In der Firma gebliebene Liquidität aus "Betriebsausgabe" und Steuerersparnis: 41.245,30 € 𝐆𝐞𝐬𝐚𝐦𝐭𝐫𝐞𝐜𝐡𝐧𝐮𝐧𝐠: 51.000 € + 31.727,15 € + 9.518,15 € = 92.245,30 € 💡 𝐃𝐚𝐬 𝐄𝐫𝐠𝐞𝐛𝐧𝐢𝐬: Aus derselben bAV, die andere über Versicherungen abwickeln, wurden hier über 92.000 € im Unternehmen aufgebaut – steuerlich anerkannt, liquide und verzinsbar. 👉 Stellen Sie sich einmal vor, die 51.000 € wären stattdessen komplett an eine Versicherung abgeflossen. 𝐖𝐚𝐬 𝐢𝐬𝐭 𝐛𝐞𝐬𝐬𝐞𝐫? Das Kapital weiter im eigenen Zugriff zu haben – oder es aus der Hand zu geben und auf Zinsen anderer zu hoffen (und dafür zu haften)? 📊 𝐒𝐨 𝐰𝐢𝐫𝐝 𝐛𝐀𝐕 𝐯𝐨𝐦 𝐊𝐨𝐬𝐭𝐞𝐧𝐟𝐚𝐤𝐭𝐨𝐫 𝐳𝐮𝐦 𝐄𝐫𝐟𝐨𝐥𝐠𝐬𝐦𝐨𝐝𝐞𝐥𝐥. Liquidität sichern statt verlieren – das ist Unternehmerdenken. ➡️ Wenn Sie wissen wollen, wie hoch Ihr eigener Liquiditätsvorteil mit einer freien Unterstützungskasse wäre, schreibe mir oder lass uns kurz sprechen. ❓ 𝐖𝐢𝐞 𝐯𝐢𝐞𝐥 𝐆𝐞𝐥𝐝 𝐰ä𝐫𝐞 𝐡𝐞𝐮𝐭𝐞 𝐧𝐨𝐜𝐡 𝐢𝐧 𝐈𝐡𝐫𝐞𝐫 𝐅𝐢𝐫𝐦𝐚, 𝐰𝐞𝐧𝐧 𝐒𝐢𝐞 𝐈𝐡𝐫𝐞 𝐛𝐀𝐕 𝐧𝐢𝐜𝐡𝐭 𝐚𝐧 𝐞𝐢𝐧𝐞 𝐕𝐞𝐫𝐬𝐢𝐜𝐡𝐞𝐫𝐮𝐧𝐠 𝐚𝐛𝐠𝐞𝐠𝐞𝐛𝐞𝐧 𝐡ä𝐭𝐭𝐞𝐧? 💡 𝐔𝐧𝐝 𝐝𝐚𝐬 𝐁𝐞𝐬𝐭𝐞: Selbst wenn bereits Versicherungsverträge bestehen, kann das Kapital zurückgeführt werden – zum Beispiel bei rückgedeckten Unterstützungskassen. Bei anderen Durchführungswegen muss geprüft werden, ob und in welchem Umfang eine Rückabwicklung oder ein Verkauf möglich ist. 𝐖𝐢𝐜𝐡𝐭𝐢𝐠: Sie können sofort mit der neuen Struktur starten, während bestehende Verträge zunächst eingefroren bleiben. Das bedeutet: Kein Risiko, keine Doppelbelastung – aber neue Liquidität ab dem ersten Tag. #bAV #Unternehmerbank #Liquidität #Steuern #Praxisbeispiel #Mittelstand #Unterstützungskasse #Unternehmertum