𝐃𝐢𝐞 𝐖𝐚𝐡𝐫𝐡𝐞𝐢𝐭 𝐳𝐮𝐫 𝐕𝐞𝐫𝐬𝐨𝐫𝐠𝐮𝐧𝐠𝐬𝐨𝐫𝐝𝐧𝐮𝐧𝐠 𝐢𝐧 𝐝𝐞𝐫 𝐛𝐀𝐕.
Viele Arbeitgeber gehen davon aus, dass sie zwingend eine Versorgungsordnung brauchen, sobald sie betriebliche Altersversorgung anbieten.
👉 Das ist ein Mythos.
Es gibt keine gesetzliche Pflicht, eine Versorgungsordnung einzuführen.
Weder das BetrAVG noch andere Vorschriften verlangen sie ausdrücklich.
𝐀𝐛𝐞𝐫: Zwischen rechtlicher Möglichkeit und unternehmerischer Vernunft liegt – wie so oft – ein entscheidender Raum. Eine Versorgungsordnung ist kein Formalismus. Sie ist ein strategisches Steuerungsinstrument. Sie sorgt für:
✔️ klare Spielregeln statt Einzelfallentscheidungen
✔️ Gleichbehandlung und Nachvollziehbarkeit
✔️ geringere Haftungs- und Streitrisiken
✔️ saubere Prozesse gegenüber Mitarbeitern, Steuerberater und Prüfern
𝐎𝐝𝐞𝐫 𝐚𝐧𝐝𝐞𝐫𝐬 𝐠𝐞𝐬𝐚𝐠𝐭:
👉 Nicht die Pflicht macht sie relevant, sondern die Wirkung.
𝐏𝐫𝐚𝐱𝐢𝐬𝐛𝐞𝐢𝐬𝐩𝐢𝐞𝐥: Ein mittelständisches Unternehmen mit 18 Mitarbeitern führte bAV „historisch gewachsen“ ein – ohne Ordnung, ohne klare Regeln.
𝐄𝐫𝐠𝐞𝐛𝐧𝐢𝐬: Diskussionen bei Neueintritten, Unsicherheit bei Austritten, Haftungsfragen bei Entgeltumwandlung.
Mit einer klaren Versorgungsordnung: Ruhe, Transparenz, Entscheidungsfreiheit – auf Unternehmensseite.
Haben Sie Ihre bAV wirklich geregelt – oder funktioniert sie nur „irgendwie“?
𝐉𝐞𝐭𝐳𝐭 𝐚𝐮𝐬𝐭𝐚𝐮𝐬𝐜𝐡𝐞𝐧!
▶️ Sie können mir eine Direktnachricht senden, wenn Sie wissen möchten, ob Ihre aktuelle bAV-Struktur strategisch sauber aufgestellt ist – oder unnötige Risiken enthält.
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