Die Bundesregierung hat es beschlossen: Wer krank ist, braucht künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung. Bisher war das erst ab dem vierten Tag Pflicht. Zusätzlich soll die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden. Was erstmal nach einer kleinen Verwaltungsänderung klingt, hat für viele Menschen ganz konkrete Folgen. Was sich ändert: - Bisher konnten sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bis zu drei Tage ohne Attest krankmelden. Wer in der Praxis bekannt war und leichte Symptome hatte, konnte sich seit Ende 2023 sogar per Telefon krankschreiben lassen. Beides entfällt künftig. Was das praktisch bedeutet: - Wer krank ist, muss ab Tag 1 zur Arztpraxis. Das bedeutet volle Wartezimmer, mehr Ansteckungsgefahr und längere Wartezeiten. Expertinnen und Experten, darunter die AOK, die DAK und der Sozialverband Deutschland, warnen bereits davor, dass die Regelung dazu führen könnte, dass Menschen krank zur Arbeit erscheinen, weil sie den Arztbesuch scheuen. Und das kann zu längeren Ausfällen führen. Was das finanziell bedeuten kann: - Wer krank zur Arbeit geht und dadurch länger ausfällt, verliert am Ende mehr Geld als durch einen Tag Pause. Nach sechs Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber greift das Krankengeld der Krankenkasse. Dieses beträgt in der Regel 70 % des Bruttogehalts, maximal jedoch 90 % des Nettogehalts. Das bedeutet für viele spürbar weniger Einkommen. Und wenn die Erkrankung länger dauert oder sogar zur dauerhaften Einschränkung der Arbeitsfähigkeit führt, wird es noch ernster. Nach 78 Wochen endet das Krankengeld. Was dann kommt, hängt davon ab, ob man vorgesorgt hat. Genau hier kommt die Berufsunfähigkeitsversicherung ins Spiel. Sie springt ein, wenn man aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seinen Beruf auszuüben. Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente allein reicht in den meisten Fällen nicht aus, um den Lebensstandard zu halten. Sie beträgt im Durchschnitt nur rund 900 Euro im Monat bei voller Erwerbsminderung.