Ich sehe es immer wieder in Communities, auf Websites und in Profilen: Impressen, die lÀngst nicht mehr aktuell sind. Zwei Fehler tauchen besonders hÀufig auf.
Hier sind die Fakten dazu, damit Du direkt prĂŒfen kannst, ob Du betroffen bist.
Fehler 1: Noch TMG statt DDG
Das Telemediengesetz (TMG) ist am 14. Mai 2024 auĂer Kraft getreten. Seit diesem Datum gilt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Wer in seinem Impressum noch auf § 5 TMG verweist, gibt damit ein Gesetz an, das es nicht mehr gibt. Das kann als RechtverstoĂ gewertet werden und zu einer Abmahnung fĂŒhren.
Was Du tun musst: Ersetze im Impressum den Verweis auf § 5 TMG durch § 5 DDG. Inhaltlich Àndert sich dabei fast nichts, nur der Begriff "Telemedien" wird zu "digitale Dienste". Trotzdem ist die Anpassung Pflicht.
Fehler 2: Der Link zur EU-Streitschlichtungsplattform ist noch drin
Seit dem 20. Juli 2025 ist die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) abgeschaltet. Wer den Link danach noch in seinem Impressum stehen hat, verweist auf eine Seite, die es nicht mehr gibt. Das kann als IrrefĂŒhrung von Verbrauchern bewertet werden, was ebenfalls abmahnfĂ€hig ist.
Was Du tun musst: Entferne den Link sowie den Hinweistext zur OS-Plattform vollstÀndig aus Impressum, AGB, E-Mail-Signaturen und allen anderen Rechtstexten.
Wichtiger Hinweis dazu: Die allgemeine Aussage, ob Du an einem Schlichtungsverfahren teilnimmst oder nicht, bleibt bestehende Pflicht und darf nicht einfach mitgelöscht werden. Es geht nur um den konkreten Link und Hinweis auf die EU-Plattform.
Zwei Ănderungen, ein Datum, ein schneller Check.
đ Nimm Dir zwei Minuten, ruf Dein Impressum auf und schau nach beiden Punkten. Falls Du noch eines der beiden Probleme hast, ist jetzt der richtige Moment, es zu fixen.
Hast Du Dein Impressum bereits aktualisiert oder hast Du gerade gemerkt, dass da noch etwas fehlt? Schreib es gern in die Kommentare.
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Ein kurzer Hinweis zur inhaltlichen Einordnung: Dieser Post informiert, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Wer unsicher ist, sollte einen Anwalt oder Dienste wie eRecht24 nutzen. Das schĂŒtzt Dich am besten.