Instandhaltung nach DIN VDE 0833-1:2025 – Das hat sich geändert❗️
Mit der neuen Entwurfsfassung der DIN VDE 0833-1 (Ausgabe 02/2025) wird die Instandhaltung von Gefahrenmeldeanlagen (z. B. Brandmelde- und Sprachalarmanlagen) deutlich konkreter und praxisnäher geregelt.
Ziel: zuverlässiger Betrieb durch klare Vorgaben.
Was ist neu?
Klarere Struktur
Der Abschnitt zur Instandhaltung wurde überarbeitet und inhaltlich erweitert. Es wird zwischen Inspektion, Wartung und Funktionsprüfung unterschieden.
Pflicht zur Qualifikation
Alle Instandhaltungsmaßnahmen dürfen nur durch qualifiziertes Fachpersonal durchgeführt werden.
Dokumentation wird Pflicht
Alle durchgeführten Maßnahmen müssen vollständig im Betriebsbuch dokumentiert werden – lückenlos und nachvollziehbar.
Zuständigkeit liegt beim Betreiber
Der Betreiber ist verantwortlich, dass die Instandhaltung regelmäßig, normkonform und fachgerecht durch Dienstleister erfolgt.
Anlagenzustand im Fokus
Die Instandhaltung muss den realen Anlagenzustand berücksichtigen. Das heißt: z. B. Umwelteinflüsse, Störungsraten, Betriebszeit – nicht nur stur nach Intervall arbeiten.
Außerdem sieht der Entwurf vor, dass die bisher vierteljährlichen Inspektionen – also viermal pro Jahr –auf zwei Instandhaltungen pro Jahr reduziert werden.
Wie findest Du diese Änderungen?
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Stephan Wenzel
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Instandhaltung nach DIN VDE 0833-1:2025 – Das hat sich geändert❗️
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