Mein 2. Einspruch zur DIN VDE 0833-1 E 2025-02 Größere Objekte ab 500 bzw. 1000 Meldern
Ich habe einen Einspruch eingelegt. Diesen möchte ich hier mit euch teilen. Du kannst ihn gerne übernehmen, anpassen oder als Anregung für deine eigene Stellungnahme nutzen. 2. Kommentar, also ein Einspruch zur 0833-1 E 2025.02 Größere Objekte z.B. ab 500 oder 1.000 Meldern: Inspektions-Intervall bei der Instandhaltung: 6 Monate z.B. bei Brandmeldeanlagen reduzieren auf 3 Monate. Begründung: Bei größeren Objekten z.B. ab 500 oder 1000 Meldern kann das Intervall von 6 Monaten zu groß gewählt sein. Hier ist es nicht immer möglich bei ´nur´ 2 Terminen im Jahr alle Melder zu prüfen, da vom Betreiber nicht immer gewährleistet werden kann, dass alle Melder zugänglich sind. Gerade bei größeren Objekten sind einzelne Räumlichkeiten regelmäßig belegt und für die Tätigkeiten der Inspektion deswegen nicht verfügbar bzw. erreichbar. Vorschlag: Das Intervall für Inspektionen kann z.B. nach Rücksprache mit dem Betreiber auf 3 Monate (einmal im Quartal) reduziert werden, um sicherzustellen, dass es genügend Ausweichtermine für eine sichere Planung und Umsetzung der Inspektion von allen Meldern im Jahr gibt. Idee: Diese Option ist ggf. über eine weitere Fußnote in der Tabelle C.1 zu ergänzen, um das Inspektions-Intervall optional auf 3 Monate festzulegen.