Überwachung von Deckenfelder mit >80cm Stürz
Hallo zusammen, folgender Punkt ist mir bei der Projektierung eines ASR nach 0833-2 aufgefallen. Erläuterung: Wenn die Unterzüge > 80cm sind, sind die gebildeten Deckenfelder wie ein Raum zu betrachten. Ein Meldebereich darf ohne Anzeige des einzelne Alarmzustand an der BMZ maximal fünf Räume und eine Gesamtfläche von 400m2 betragen. Nun stellt sich mir die Frage, ob dadurch bei einer Halle mit Unterzügen >80cm sich die Überwachungsfläche eines ASR auf 5 Deckenfelder und maximal 400m2 begrenzt, obwohl es sich ja faktisch um einen „gut einsehbaren“ Raum handelt. Vielen Dank für eure Hilfe. Mit freundlichen Grüßen Lars Bornschein