Was Unternehmer über die neuen Transparenzpflichten wissen müssen Künstliche Intelligenz darf weiterhin Texte schreiben, Bilder erzeugen, Stimmen nachbilden und Kundenfragen beantworten. Aber sie darf in bestimmten Fällen nicht mehr unsichtbar bleiben. Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des europäischen AI Act. Die Europäische Kommission hat dazu aktuelle Leitlinien veröffentlicht. Ihre Übersichtsseite wurde am 28. Juli 2026 aktualisiert, die Fragen und Antworten zuletzt am 24. Juli 2026. Das Thema betrifft deshalb nicht nur große Technologiekonzerne. Es kann auch Selbstständige und Unternehmer betreffen, die: - einen KI-Chatbot oder KI-Agenten einsetzen - mit KI Stimmen, Bilder oder Videos erzeugen - reale Personen, Orte, Produkte oder Ereignisse künstlich darstellen - KI-Texte über Politik, Gesundheit, Recht, Steuern, Finanzen, Verbraucherschutz oder andere Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlichen - eine KI-Lösung unter dem eigenen Namen entwickeln lassen und anbieten Auch Unternehmen außerhalb der Europäischen Union können betroffen sein, wenn die Ergebnisse ihres KI-Systems in der EU verwendet werden. Die entscheidende Frage lautet nicht: Benutzt mein Unternehmen KI? Die richtige Frage lautet: Welche Rolle hat mein Unternehmen, wofür wird die KI eingesetzt und was bekommt der Kunde davon zu sehen? Nicht jeder KI-Inhalt muss sichtbar gekennzeichnet werden Die Schlagzeile „Ab August muss jeder KI-Inhalt gekennzeichnet werden“ wäre falsch. Der AI Act unterscheidet zwischen Anbietern und Betreibern beziehungsweise professionellen Anwendern eines KI-Systems. Eine enge Übergangsregel gilt nur für die technische Markierungs- und Erkennungspflicht nach Artikel 50 Absatz 2: Anbieter von Systemen, die bereits vor dem 2. August 2026 auf den Markt gebracht wurden, müssen diese Pflicht erst ab dem 2. Dezember 2026 erfüllen. Vor dem 2. August 2026 erzeugte Inhalte müssen nicht rückwirkend gekennzeichnet werden.