Hej Janine, ich glaube, Du solltest Dir gar nicht so sehr viele Sorgen machen. Ich gehe mal direkt auf Deine drei Punkte ganz kurz ein, obwohl das dann ja besser in die einzelnen Rubriken passt. Die Kinder müssen die Sprache nicht können. Das ist an sich gar nicht so erwünscht für ihren Schulstart, es sei denn, sie hatten richtigen muttersprachlichen Unterricht. Jede dänische Kommune hat Folkeskolen mit Modtagerklassen. Das sind Klassen, in die eingewanderte Kinder bis zu zwei Jahren gehen können, um die Sprache in einem entsprechendem Umfeld gezielt lernen zu können und in das dänsiche Schulsystem integriert werden. Die Integration der Kinder ist also im Grunde das geringste Problem. Alternativ gibt es zwar auch die Schulen der deutschen Minderheit in Dänemark aber das ist letztendlich gar nicht notwendig für einen guten Start bei den Kindern. Schuldgeld im klassischen Sinne wird auf diesen Schulen nicht bezahlt, es fallen nur entsprechende Kosten wie auf jeder Schule an, u.a. auch für die Betreuung in der Schulfreizeit (SFO). Die jeweiligen Kosten sind auf den Seiten der Schulen veröffentlicht. Es gibt je nach Kommune auch Geschwisterzuschüsse und Freipalatzordnungen, die Zuschüsse entsprechend Einkommen gewähren. Was die Krankenverischerung anbelangt, wenn Deine Rente durchgeht, bleibst Du in Deutschland pflichtversichert und kannst beide Gesundheitssysteme in Anspruch nehmen. Geht sie nicht durch, wirst Du automatisch nur am Wohnsitz in DK versichert. Wenn Dein Mann in DK einen Job findet, dann wird auch er nur in DK versichert, arbeitet er jedoch als Grenzpendler, bleibt auch er in Deutschland sozialversicherungspflichtig und kann dann beide Gesundheitssysteme in Anspruch nehmen. Also niemand, der hier seinen Wohnsitz hat, fällt durchs Netz. Ist man in DK versichert, läuft das beitragsfrei, da die ärztlichen Leistungen, steuerfinanziert sind, allerdings sind Behandlungen, Medikamente, Hilfsmittel usw. selbst bis zu einem gewissen Grade zu tragen, dann gibt es Zuschüsse durch die Kommune.