LLC gemäß Corporate Transparency Act (CTA) seit dem 1. Januar 2024 meldepflichtig!
Der Corporate Transparency Act (CTA) verpflichtet seit dem 1. Januar 2024 viele Unternehmen in den USA, einschließlich Limited Liability Companies (LLC), Informationen über ihre wirtschaftlichen Eigentümer an das Financial Crimes Enforcement Network (FinCEN) des US-Finanzministeriums zu melden.
C-Corporations, die keine Betriebsstätte in den USA haben, keine Tätigkeit in den USA ausüben und keine Geschäfte innerhalb der Vereinigten Staaten machen, unterliegen in der Regel nicht der Meldepflicht des Corporate Transparency Act (CTA).
Warum?
Der CTA zielt hauptsächlich auf in den USA tätige oder registrierte Unternehmen ab, deren Aktivitäten innerhalb der Vereinigten Staaten wirtschaftlich relevant sind. Unternehmen, die nur formal registriert sind (z. B. Briefkastenfirmen) und keine US-Geschäfte tätigen oder keine physische Präsenz in den USA haben, fallen oft nicht unter die Meldepflicht.
Entscheidend ist:
  • Hat die C-Corporation eine Geschäftsadresse, Betriebsstätte oder Mitarbeiter in den USA?
  • Übt die Corporation irgendeine Form von Handel oder Geschäftstätigkeit in den USA aus?
  • Erfolgt eine Eintragung bei einer US-Behörde als Voraussetzung für Aktivitäten in den USA?
Wenn keine dieser Bedingungen zutrifft, besteht in der Regel keine Meldepflicht gemäß dem CTA.
Falls die C-Corporation jedoch als ausländisches Unternehmen in den USA registriert ist (Foreign Corporation), könnte es dennoch zu einer Meldepflicht kommen – insbesondere dann, wenn sie indirekt wirtschaftliche Eigentümer mit wesentlicher Kontrolle über andere meldepflichtige US-Unternehmen hat.
Die Meldepflicht des Corporate Transparency Act (CTA) betrifft in erster Linie kleinere Unternehmen und Gesellschaften, die in den USA registriert sind, darunter:
Meldepflichtige Unternehmen:
  1. LLCs (Limited Liability Companies)
  2. Corporations (inklusive S-Corporations und C-Corporations)
  3. Andere vergleichbare Unternehmensstrukturen, die durch Einreichung von Dokumenten bei einer US-Bundesstaatlichen Behörde gegründet wurden. Dazu zählen auch:
  4. Ausländische Unternehmen, die in den USA tätig sind und sich bei einer US-Behörde registrieren müssen.
Wenn eine C-Corporation:
  1. Bereits Transparenz zeigt, indem: Die Eigentümer (Aktionäre) in den Gründungsdokumenten oder im Annual Report klar benannt sind, undDer/die Director(s) mit vollständiger Anschrift angegeben ist/sind,
  2. Keine Geschäftstätigkeit in den USA hat, und
  3. Keine US-Betriebsstätte oder US-Personal unterhält,
besteht keine Meldepflicht unter dem CTA.
Alle von mir gegründeten US Aktiengesellschaften (C-Corporation) erfüllen diese Voraussetzungen.
Zusammengefasst:
  • Wenn eine C-Corporation keine US-Tätigkeit entfaltet,
  • nur im Handelsregister geführt wird und
  • der Director samt Anschrift und Eigentümer regelmäßig gemeldet wird,
👉 besteht keine Meldepflicht unter dem CTA.
Eine LLC wird standardmäßig als Pass-Through-Entität besteuert.
Eine Pass-Through-Entität ist eine Unternehmensstruktur, bei der die Gewinne und Verluste direkt an die Eigentümer oder Gesellschafter weitergegeben werden, ohne dass das Unternehmen selbst Körperschaftssteuer zahlt.
Stattdessen versteuern die Eigentümer die Einkünfte auf ihrer persönlichen Steuererklärung.
Das bedeutet, dass die Gewinne des Unternehmens an die Eigentümer (sogenannte Mitglieder) "übergangen" werden. Gewinne und Verluste werden in den individuellen Steuererklärungen für die Eigentümer und nicht auf Unternehmensebene ausgewiesen.
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Horst D. Deckert
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LLC gemäß Corporate Transparency Act (CTA) seit dem 1. Januar 2024 meldepflichtig!
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