Dieses Urteil stärkt die Coaching-Branche
Dieses Urteil stärkt die Coaching-Branche Mit Urteil vom 8. August 2025 (Az. 47 O 12802/24) hat das Landgericht München I die Klage eines Kunden gegen die Baulig Consulting GmbH abgewiesen. Das Gericht stellte klar: Ein Coaching-Vertrag, der digitale Kurse mit Live-Videokonferenzen und individuellem 1:1-Support kombiniert, ist kein Fernunterrichtsvertrag im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG). Damit folgt das Gericht ausdrücklich der aktuellen BGH-Rechtsprechung vom 12.06.2025 (III ZR 109/24) – ein starkes Signal für die gesamte Coaching-Branche. Lies diesen interessanten Artikel! https://www.anwalt.de/rechtstipps/lg-muenchen-i-kein-fernunterrichtsvertrag-sieg-fuer-baulig-consulting-und-die-coaching-branche-251567.html