Dieses Urteil stärkt die Coaching-Branche
Mit Urteil vom 8. August 2025 (Az. 47 O 12802/24) hat das Landgericht München I die Klage eines Kunden gegen die Baulig Consulting GmbH abgewiesen.
Das Gericht stellte klar:
Ein Coaching-Vertrag, der digitale Kurse mit Live-Videokonferenzen und individuellem 1:1-Support kombiniert, ist kein Fernunterrichtsvertrag im Sinne des Fernunterrichtsschutzgesetzes (FernUSG).
Damit folgt das Gericht ausdrücklich der aktuellen BGH-Rechtsprechung vom 12.06.2025 (III ZR 109/24) – ein starkes Signal für die gesamte Coaching-Branche.
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