Moin in der Runde,
Ich habe eine Frage zur Personalkostenabrechnung bei zwei parallelen Projekten. Ich (geschäftsführende Gesellschafter einer UG) werde gleichzeitig an zwei Projekten arbeiten:
* BMFTR-Projekt (AZA-80%): 40% Arbeitszeit
* NBank/EFRE-Projekt: 40% Arbeitszeit
* Die restlichen 20% arbeite ich für das Unternehmen (nicht projektgebunden) aber werde kein Gehalt auszahlen.
Zur Kostenkalkulation:
* Für das BMFTR-Projekt wurden Personalkosten von 100 € pro Monat kalkuliert (hypothetisches Beispiel). Bei 40% Arbeitszeit ergibt das 40 € pro Monat, die aus dem BMFTR-Projekt abgerechnet werden.
* Für das EFRE-Projekt sind die Kosten bereits durch die Förderrichtlinie auf Basis von Standardkosten mit 80 € pro Monat festgelegt (hypothetisches Beispiel). Bei 40% Arbeitszeit entspricht das 32 € pro Monat.
Meine Frage: Da auf meiner Gehaltsabrechnung nur ein Gesamtgehalt ausgewiesen wird, könnte es beim Verwendungsnachweis zu Problemen führen, dass ich **NUR** insgesamt 72 € pro Monat (40 € + 32 €) für beide Projekte erhalte?
Die beiden Projekte sind in der Buchhaltung klar getrennt dokumentiert. Zudem kann mir mein Steuerberater eine Bestätigung Projektbezogne "Gehaltsaufstellung" erstellen, aus der hervorgeht, welcher Betrag welchem Projekt zugeordnet ist.
Wäre diese Gehaltsaufstellungbestätigung als Nachweis ausreichend, um gegenüber dem Projektträger zu belegen, dass die für das BMFTR-Projekt gezahlten Gehälter dem Projektantrag entsprechen?
LG, Yogesh