Das Landgericht Kiel hat in einem in diesem Jahr ergangenen Urteil (Az. 6 O 151/23) entschieden, dass es ein Wirtschaftsauskunftsportal unterlassen muss, falsche Informationen über ein Unternehmen zu verbreiten.
Im konkreten Fall wurde fälschlicherweise behauptet, das Unternehmen stehe vor der Löschung wegen Vermögenslosigkeit.
Wichtige Punkte für Unternehmen:
• Auch juristische Personen genießen Persönlichkeitsrechtsschutz • Automatisierte Datenverarbeitung entbindet nicht von der Verantwortung
• Bei Falschinformationen besteht ein Unterlassungsanspruch
• Vorgerichtliche Anwaltskosten können ersetzt verlangt werden
Unternehmer sollten regelmäßig prüfen, welche Informationen über Ihre Firma im Netz kursieren. Bei Falschmeldungen ist schnelles Handeln gefragt!
Habt Ihr Fragen zum Schutz Eurer Unternehmensreputation im Internet? Kontaktiert mich gerne für eine unverbindliche Erstberatung!