Klarere ZuständigkeitenDie Norm betont, dass die Begehung grundsätzlich in der Verantwortung des Betreibers liegt. Allerdings kann diese Aufgabe an eine Fachfirma delegiert werden. Wichtig ist, dass die Zuständigkeit klar geregelt und dokumentiert wird.
Erweiterter PrüfumfangDie Begehung umfasst nun eine detailliertere Überprüfung auf sichtbare Störungen und Mängel. Dazu gehören:
- ĂśberprĂĽfung der Raumnutzung und Raumgestaltung
- Kontrolle der Umgebungsbedingungen
- Sichtung der Feuerwehrlaufkarten und anderer Organisationsmittel
- Prüfung der ordnungsgemäßen Befestigung und des äußeren Zustands aller Anlagenteile
- Überprüfung des Betriebsbuchs auf Vollständigkeit und Richtigkeit
Dokumentation und Mängelmanagement
Festgestellte Mängel müssen im Betriebsbuch dokumentiert und dem Betreiber schriftlich mitgeteilt werden. Der Betreiber ist verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zur Behebung der Mängel einzuleiten.
Neu ist auch, dass die bisher quartalsweise vorgeschriebene Begehung – also viermal jährlich –auf zweimal im Jahr reduziert wird.
Wie findest du diese Änderungen?