KI, Business & rechtliche Konsequenzen
Hallöchen ihr Lieben, diese Woche kamen bei einer Kundin Fragen wegen Einsatz von KI auf UND die Rechtsanwältin Sabrina Keese-Haufs hielt in ihrem Legal Secrets Club (in dem wir sind) eine Masterclass zu diesem Thema. Ich möchte euch hier einfach mal meine 5 AHA-Momente mitgeben und euch inspirieren, den Einsatz von KI bei euch im Business zu überprüfen. ‼️Disclaimer: ich bin weder Rechtsanwältin, noch berate ich dazu. 1️⃣ AHA-Moment: KI betrifft mehrere Rechtsgebiete Ich habe immer an Datenschutz gedacht, denn DSGVO sind wir alle gewöhnt. Doch es betrifft ebenso das Urheberrecht und KI ist ebenfalls eine Haftungssache. 2️⃣ AHA-Moment: KI-Inhalte sind nicht urheberrechtlich geschützt Warum? Weil in Deutschland nur das geschützt werden kann, was ein Mensch erschafft. Eine KI ist keine Person – also gibt es keinen Urheber. Was bedeutet das für dich? Alles, was du komplett von einer KI erstellen lässt, kann theoretisch jede andere Person ebenfalls verwenden. Du kannst dich darauf nicht berufen wie auf ein eigenes Werk. Natürlich kannst ein von KI erstelltes Logo schützen lassen, sofern niemand sonst das Logo verwendet, aber ansonsten dürfen es alle anderen auch verwenden. 3️⃣ AHA-Moment: Kennzeichnung Alles, was komplett von der KI produziert wird, vor allem wenn sie von Nutzenden als echt oder menschengemacht wahrgenommen werden können, muss gekennzeichnet werden. Texte, Bilder, Video und auch Audio. 4️⃣ AHA-Moment: Social Media Neben der KI-Verordnung gibt es auch plattformspezifische Kennzeichnungspflichten, die ohnehin bereits greifen: TikTok: „AI-generated“-Label verpflichtend; automatische Erkennung aktiv Instagram & Facebook: automatische Markierung von KI-Inhalten durch Meta; manuelles Labeling möglich YouTube: Offenlegung synthetischer Inhalte (z. B. KI-Stimme, Deepfakes) beim Upload Diese Plattformregeln gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Pflichten.