1️⃣ Cold Calling via KI = DSGVO-Grauzone
Im B2C-Bereich sind unerwünschte Cold Calls ohne ausdrückliche Einwilligung laut § 7 UWG vollständig verboten – also auch via KI. 🚨
Auch B2B‑Cold‑Calling ist nur erlaubt, wenn eine mutmaßliche Einwilligung besteht – und DSGVO verlangt saubere Datenverarbeitung plus volle Transparenz gemäß Art. 13 DSGVO
2️⃣ Setter-/Quali-Calls via KI = Grip verloren
Dein Lead zeigt Interesse, du lässt ihn aber von einer KI anrufen? Genau das vertreibt Menschen.
Kein echter Tonfall, keine emotionale Verbindung = kein Vertrauen.
Statt Effizienz gewinnst du Frust – und keinen Abschluss.
3️⃣ Transparenzpflichten laut DSGVO
Jeder Anruf, bei dem KI Sprachdaten verarbeitet oder aufzeichnet, ist datenschutzrechtlich hochriskant
Unternehmen müssen über KI-Einsatz, Datenverarbeitung und Monitoring-Aufzeichnung voll informiert sein. Hast du das? Wohl kaum.
➡️ Fazit (Problem → Lösung)
Problem: Cold/Setter Calling per KI führt zu DSGVO-Risiken und enttäuschten Interessenten.
Lösung: Setz auf authentische menschliche Kommunikation kombiniert mit KI im Hintergrund – z. B. für Datenrecherche, Gesprächsvorbereitung oder Zusammenfassungen.
Vorteil: Persönlichkeit bleibt im Vordergrund, DSGVO bleibt eingehalten – und du gewinnst Leads statt sie zu vergraulen.
Du willst KI dort einsetzen, wo sie Kunden begeistert, statt vertreibt?
Dann vergiss Cold Calls – und mach dein Inbound-Telefon zur Leadmaschine.
👉 Mit smarter KI, die sofort weiterhilft, Fragen klärt und keine Kunden verliert.