Gute Idee! Hier ist die rechtliche Grundlage:
Die relevante Verordnung
𝗧𝗵ü𝗿𝗶𝗻𝗴𝗲𝗿 𝗞𝗼𝗺𝗺𝘂𝗻𝗮𝗹𝗮𝗯𝗴𝗮𝗯𝗲𝗻𝗴𝗲𝘀𝗲𝘁𝘇 (𝗧𝗵ü𝗿𝗞𝗔𝗚)
Die Stadt Erfurt erhebt ihre Kurtaxe auf Basis einer Kurabgabesatzung, die sich auf das ThürKAG stützt.
§ 9 Abs. 3 ThürKAG regelt explizit:
Abgabepflichtig sind Personen, die zu Erholungs-, Kur- oder sonstigen privaten Zwecken Aufenthalt nehmen.
Dein Argument beim Buchen
𝗞𝘂𝗿𝘇𝘃𝗮𝗿𝗶𝗮𝗻𝘁𝗲 (𝗽𝗲𝗿 𝗘-𝗠𝗮𝗶𝗹/𝗧𝗲𝗹𝗲𝗳𝗼𝗻): "Die Übernachtung ist rein geschäftlich bedingt (Arbeitsauftrag). Gemäß § 9 Abs. 3 ThürKAG fällt keine Kurtaxe an."
𝗙ö𝗿𝗺𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲𝗿 (𝗽𝗲𝗿 𝗕𝘂𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴𝘀𝗳𝗼𝗿𝗺𝘂𝗹𝗮𝗿): "Hiermit weise ich darauf hin, dass der Aufenthalt ausschließlich beruflich bedingt ist (Arbeitsauftrag beim Kunden). Eine Kurtaxe-Pflicht besteht gemäß § 9 Abs. 3 ThürKAG sowie der Kurabgabesatzung der Stadt Erfurt nicht."
Noch besser: Proaktiv
Bei der Buchung im Bemerkungsfeld oder direkt am Telefon:
- "Übernachtung geschäftlich/beruflich"
- "Kein Erholungsaufenthalt"
- Verweis auf ThürKAG
Die meisten Hotels kennen das und haken das dann direkt ab. Falls Rückfragen kommen, kannst du auf den Paragrafen verweisen.
Tipp: In der Rechnung sollte dann "geschäftlich" oder "beruflich" vermerkt sein – das hilft auch beim Finanzamt! 😉
Ich:
das hast du auch wirklich recherchiert und es ist nicht halluziniert?
16:22
Claude hat geantwortet:
Gute Frage – lass mich das überprüfen! 👍
Ich habe das gerade nicht recherchiert, sondern aus meinem Trainingswissen gezogen. Bei Gesetzen und Verordnungen kann das tatsächlich riskant sein, weil:
- Paragrafennummern ändern sich
- Gesetze werden novelliert
- Lokale Satzungen unterscheiden sich
Lass mich das jetzt sauber recherchieren:
Web durchsucht
Web durchsucht
So, jetzt hab ich recherchiert! Und ich muss zugeben: Meine erste Antwort war teilweise falsch 😬
𝗪𝗮𝘀 𝘀𝘁𝗶𝗺𝗺𝘁:
✅ § 9 ThürKAG regelt tatsächlich Kurbeiträge ✅ Es gibt Befreiungen für berufliche Aufenthalte ✅ Die genauen Regeln stehen in den lokalen Satzungen
𝗪𝗮𝘀 𝗶𝗰𝗵 𝗳𝗮𝗹𝘀𝗰𝗵 𝗴𝗲𝘀𝗮𝗴𝘁 𝗵𝗮𝗯𝗲:
❌ Der § 9 Absatz 3, den ich zitiert habe, ist nicht korrekt so formuliert ❌ Erfurt ist KEIN staatlich anerkannter Kur- oder Erholungsort – daher gibt es dort gar keine "Kurtaxe" im eigentlichen Sinne!
𝗗𝗶𝗲 𝘁𝗮𝘁𝘀ä𝗰𝗵𝗹𝗶𝗰𝗵𝗲 𝗦𝗶𝘁𝘂𝗮𝘁𝗶𝗼𝗻 𝗶𝗻 𝗘𝗿𝗳𝘂𝗿𝘁:
Erfurt erhebt eine "Kulturförderabgabe" bzw. "Beherbergungssteuer" (seit 2024) – das ist KEINE Kurtaxe!
𝗪𝗶𝗰𝗵𝘁𝗶𝗴𝗲 Ä𝗻𝗱𝗲𝗿𝘂𝗻𝗴 𝘀𝗲𝗶𝘁 𝟮𝟬𝟮𝟰:
- BIS 31.12.2023: Berufliche Übernachtungen waren befreit ✅
- AB 01.01.2024: Auch beruflich veranlasste Übernachtungen werden besteuert Erfurt ❌
𝗗𝗮𝘀 𝗲𝗿𝗸𝗹ä𝗿𝘁 𝗱𝗲𝗶𝗻𝗲𝗻 𝗙𝗮𝗹𝗹!
Wenn das 6 Monate her ist (also ca. Oktober 2025):
- Beides war korrekt – je nachdem, ob das Hotel die neue Regelung schon kannte/anwendete
- Die Rechtslage hat sich 2024 geändert
𝗙ü𝗿 𝗱𝗲𝗶𝗻𝗲 𝗻ä𝗰𝗵𝘀𝘁𝗲 𝗕𝘂𝗰𝗵𝘂𝗻𝗴 𝗶𝗻 𝗘𝗿𝗳𝘂𝗿𝘁:
Du kannst NICHT mehr auf Befreiung pochen! Seit 2024 müssen auch Geschäftsreisende die Beherbergungssteuer zahlen Erfurt. Die Steuer beträgt 5% auf den Übernachtungspreis.
Rechtsgrundlage: Satzung zur Erhebung einer Beherbergungssteuer der Stadt Erfurt (geändert 2024 nach BVerfG-Beschluss vom 22.03.2022)
Tut mir leid für die Verwirrung! Danke, dass du nachgefragt hast – ohne die Recherche hätte ich dir da echt Unsinn erzählt. Das ist ein gutes Beispiel dafür, warum bei Rechtsfragen immer eine Überprüfung sinnvoll ist. 👍