Das E-Mail-Marketing ist nach wie vor das Rückgrat jeder nachhaltigen Strategie: "Das Geld liegt in der Liste“ gilt auch 2025 mehr denn je. Denn die Zahlen belegen klar: Der Dinosaurier unter den digitalen Marketingstrategien ist nach wie vor die Nummer eins.
Das jüngste EuGH-Urteil (zum Az. C-34/23) bietet uns einen massiven strategischen Vorteil und zwingt uns, unser Setup neu zu bewerten. Dieses Urteil weitet den Spielraum für die Direktwerbung an Bestandskunden deutlich aus, was im Kern bedeutet?
Unter der strengen deutschen Auslegung des § 7 Abs. 3 UWG mussten wir oft sicherstellen, dass Kunden beim Kauf "aktiv" ein Häkchen für den Newsletter setzen (aktivierter Consent).
✅ Der EuGH rüttelt an dieser Praxis:
👉 Erwerb von Kontaktdaten: Die E-Mail-Adresse muss im Zusammenhang mit dem Verkauf einer Ware oder Dienstleistung erlangt worden sein.
👉 Werbung für ähnliche Produkte: Der beworbene Newsletter muss eigene, ähnliche Produkte bewerben.
👉 Widerspruchsmöglichkeit (Opt-out): Der Kunde muss bei jeder Erhebung der Daten und bei jeder einzelnen Werbebotschaft klar und deutlich auf sein Widerspruchsrecht hingewiesen werden.
Die Implikation: Das Erfordernis eines separaten, aktiven Opt-in-Häkchens beim Checkout könnte in vielen Fällen fallen!
Es reicht die klare Aufklärung über die Widerspruchsmöglichkeit: Wenn du also deinen Funnel zum Beispiel mit HighLevel gebaut hast, kannst du diese Funktion mit zwei Klicks auf allen Mails automatisiert einstellen.
Das ist super, super einfach gelöst und die Funktion an jeder Mail automatisch als letzter Satz mit Link verbaut.
Das ist ein sehr großer Hebel für deinen Funnel, da es die Reibung (Friction) im Checkout-Prozess reduziert und die Netto-Wachstumsrate deiner E-Mail-Liste steigert.
✅ 1. Landingpage und Checkout-Optimierung (CRO)
👉 Goodbye, Forced Opt-in: Auf deiner Checkout-Seite (dem wichtigsten Conversion Point nach dem Landingpage-Besuch) kannst du das zusätzliche, optional irritierende Newsletter-Häkchen potenziell entfernen.
👉 Achtung, Pflicht-Info: Du musst den Hinweis, dass die E-Mail-Adresse für Direktwerbung genutzt wird, klar und transparent direkt beim Feld zur E-Mail-Eingabe oder im Checkout-Summary platzieren. Dies ersetzt den aktiven Consent, ist aber ein informatorischer Pflicht-Consent.
✅ 2. E-Mail-Segmentierung & Automatisierung
👉 Neue Segmente: Du kannst nun zwei Listen/Segmente im CRM/ESP (z.B. ActiveCampaign, HubSpot) führen:
👉 Optimierte Journey: Diese Bestandskunden (Segment B) kannst du sofort in eine Post-Purchase-E-Mail-Serie (ähnliche Produkte!) überführen, ohne auf das DOI zu warten – das beschleunigt die Lifetime Value (LTV) Steigerung.
✅ 3. Risiko-Minimierung (Wichtig!)
👉 Der Fokus liegt auf "ÄHNLICH": Bewirb nur Produkte, die in einem engen, funktionalen Zusammenhang zum ursprünglichen Kauf stehen.
👉 Der Verkauf eines Kochbuchs rechtfertigt nicht das Bewerben eines Aktien-Newsletters. Sei hier konservativ in deiner Auslegung.
👉 Unsubscribe-Link: Die Widerspruchsmöglichkeit im Footer muss einwandfrei funktionieren und leicht auffindbar sein.
Fazit: Dieses Urteil bietet eine massive Chance zur Conversion-Steigerund im Funnel-Prozess und Umsatzsteigerung durch effizienteres Bestandskunden-Marketing.
Wir müssen aber die technischen und textlichen Anpassungen an den Touchpoints sorgfältig und rechtssicher umsetzen.
Was sind eure ersten Schritte?
Werdet ihr das Häkchen im Checkout entfernen und die Widerspruchs-Info anders platzieren?
Den Link zum vollständigen Artikel von Dr. Bahr findest du hier: