Apr '24 (edited) • Allgemeines
Fachinformation zum StaRUG
Hier eine kurze Fachinformation von mir insbesondere für Geschäftsleiter einer juristischen Person wie z.B. einer GmbH: Bei der Gesetzesflut der letzten Jahre verliert man auch als Unternehmer schnell den Überblick: Ein Beispiel ist das erst vor kurzer Zeit in Kraft getretene und m.E. wenig Unternehmensleitern bekannte Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz - StaRUG: Direkt in § 1 des StaRUG wird aufgeführt, dass Geschäftsleiter fortlaufend über die Entwicklung des Unternehmens wachen müssen und quasi ein Krisen-Früherkennungssystem für das Unternehmen einzurichten ist. Sofern sie dies unterlassen, können sie im Krisenfall mit ihrem Privatvermögen haften (der GmbH Mantel schützt also nicht). Im Zusammenhang mit der BAV bedeutet dies, dass man genau darauf achten sollte, welche Produktgeber man hier ins Unternehmen holt, da in §1 Abs. 1 des BetrAVG (Betriebsrentengesetz) geregelt ist, dass der Arbeitgeber für die Erfüllung der von ihm zugesagten BAV-Leistungen einsteht (auch wenn die Leistungen von einem Versicherer erbracht werden). Da aber auch ein Versicherer in eine finanzielle Schieflage kommen kann, wie das aktuelle Beispiel verschiedener Pensionskassen zeigt, sollte man als Unternehmen auf die Wahl des richtigen Versorgungsträgers achten. (https://www.wiwo.de/finanzen/vorsorge/betriebliche-altersvorsorge-pensionskassen-das-sterben-geht-weiter/28018234.html.).
9
3 comments
Detlef Klotz
3
Fachinformation zum StaRUG
NON PLUS ULTRA Unternehmer
skool.com/non-plus-ultra-unternehmernetz
Deutsches Netzwerk für Unternehmer
Wachstum
Neukunden
Mitarbeiter
Powered bei Achim Heyne
Powered by