Verein als atypisch stiller Gesellschafter?
Ich frage mich ob es Sinn macht zur Sicherung eines Gewerbesteuerfreibetrages den Verein als atypisch stillen Gesellschafter hinzuzufügen.
Vielleicht könnte man die Rechte dieser Beteiligung so formulieren das sie auch zum Schutz dienen und zusätzlich profitieren anstatt „nur“ einen direkten Anteil dran zu haben? (Mitspracherecht, Vorkaufsrecht etc. )
Alternativ atypisch Still an der operativen GmbH und direkte Beteiligung an der Holding GmbH.
Was sind eure Gedanken dazu? Bin ich auf dem Holzweg?
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3 comments
Tobias Jauck
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Verein als atypisch stiller Gesellschafter?
Robert Hoffmann
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